PRESSEMITTEILUNG 03/2011
Berlin, den 8. März 2011
Der Ethikrat stellt
darin den Sachstand und die ausschlaggebenden Argumente von Befürwortern und
Gegnern einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) umfassend dar.
Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen
beschreibt der Ethikrat die derzeitige Praxis und die neuen Möglichkeiten der
genetischen Diagnostik an Embryonen. Er geht auf die unterschiedlichen
Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein und diskutiert
die wichtigsten sozialethischen Aspekte.
Ausgehend von diesen Überlegungen entwickeln die Ratsmitglieder zwei
alternative Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der PID.
Eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates hält die PID unter
bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, weil die PID einen Weg
eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik
gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf
Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten
erlebt haben. In beiden Fällen sprechen gewichtige Gründe des
Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.
Voraussetzung für die Durchführung der PID ist ein hohes medizinisches
Risiko. Dieses liegt vor,
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der PID nach
Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der
Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner
Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt.
Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für
die Durchführung der PID vor. Die Indikationsstellung soll nach Feststellung
des genetischen Risikos und Beratung durch einen Human-genetiker, nach
ärztlicher Beratung durch einen Reproduktionsmediziner und nach psychosozialer
Beratung durch eine nach Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannte
Beratungsstelle gemeinsam durch die an der Beratung beteiligten Experten sowie
einen Vertreter der IVF-Kommission der Landesärztekammer erfolgen.
Die Befürworter dieses Konzepts wollen mit der begrenzten Zulassung der PID
einen Wertungswiderspruch zum bestehenden gesetzlichen Schutzkonzept während
der Schwangerschaft vermeiden.
Eine Gruppe von elf Mitgliedern des Ethikrates vertritt die Auffassung, dass
die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt
ist und verboten werden sollte,
Nach Auffassung der Unterzeichner dieses Votums müssen die Sorgen und Wünsche
von genetisch belasteten Paaren ernst genommen werden. Eine Einführung der PID
rechtfertigen sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und
Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen; ebenso ist zu
prüfen, ob ihre Belastung durch den Einsatz anderer Verfahren gemildert werden
kann.
In einem Sondervotum spricht sich ein Ratsmitglied dafür aus, die PID zur
Identifikation von entwicklungsfähigen Embryonen zu erlauben und dafür eine
verbindliche Indikationsliste zu erstellen.
Statement
Wolf-Michael Catenhusen
Statement
Prof. Dr. Christiane Woopen
Statement
Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Huber
Fotos der Pressekonferenz
Pressekontakt
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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