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Am 7.7.2011 beschloss der Deutsche Bundestag
ein Gesetz zur begrenzten Zulassung der PID in Deutschland
Damit wird das seit 1990 geltende Embryonenschutzgesetz geändert und ergänzt.
Die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ist danach grundsätzlich
verboten und strafbar. Nur in begrenzten Ausnahmefällen ist die Durchführung
einer PID nicht rechtswidrig (und damit faktisch zulässig):
„Zur Vermeidung von Missbräuchen soll die PID nach verpflichtender Aufklärung
und Beratung sowie einem positiven Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten
Ethikkommission in den Fällen zulässig sein, in denen ein oder beide Elternteile
die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit
einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im Vorfeld der PID soll eine sorgfältige
Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien erfolgen. Zur
Gewährleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID an lizensierten
Zentren vorgenommen werden.“
(Text des Gesetzentwurfes unter: http://www.krause-schoenberg.de/gent_pid_bundestag_7-7-2011.pdf
)