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Am 7.7.2011 beschloss der Deutsche Bundestag
ein Gesetz zur begrenzten Zulassung der PID in Deutschland

 

Damit wird das seit 1990 geltende Embryonenschutzgesetz geändert und ergänzt.
Die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ist danach grundsätzlich verboten und strafbar. Nur in begrenzten Ausnahmefällen ist die Durchführung einer PID nicht rechtswidrig (und damit faktisch zulässig):

„Zur Vermeidung von Missbräuchen soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie einem positiven Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission in den Fällen zulässig sein, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im Vorfeld der PID soll eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien erfolgen. Zur Gewährleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID an lizensierten Zentren vorgenommen werden.“

 

 

(Text des Gesetzentwurfes unter: http://www.krause-schoenberg.de/gent_pid_bundestag_7-7-2011.pdf )