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gentechnik und biomedizin
Für konsequenten Embryonenschutz in Europa
Appell der Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Am 26. November 2003 steht im EU-Ministerrat eine
Entscheidung darüber an, ob und unter welchen Bedingungen mit EU-Geldern
"verbrauchende" Embryonenforschung gefördert wird. Wir appellieren an
die Bundesregierung, sich bei ihrem Votum im EU-Ministerrat strikt an dem in
Deutschland geltenden Recht zu orientieren und an den Maßstäben des
Embryonenschutzgesetzes festzuhalten.
Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19.
November gibt Anlass zu größter Besorgnis im Blick auf den Schutz menschlicher
Embryonen in Europa. Wo das Interesse der Forschung an menschlichen embryonalen
Stammzellen so stark ist, dass man die Tötung menschlicher Embryonen zur
Gewinnung solcher Stammzellen in Kauf nimmt, wird menschliches Leben
instrumentalisiert, was ethisch nicht gerechtfertigt ist. Die Würde und das
Lebensrecht des menschlichen Embryos, die ihm auch dann von Anfang an zukommen,
wenn er außerhalb des Mutterleibs gezeugt wurde, werden damit bestimmten
Forschungsinteressen untergeordnet und als weniger wert erachtet. Die Förderung
solcher Forschung könnte überdies den Anreiz geben, in Zukunft bei der
künstlichen Befruchtung mehr Embryonen bereitzustellen, als aus
reproduktionsmedizinischen Gründen notwendig erscheint.
Solche verbrauchende Embryonenforschung mit
Gemeinschaftsgeldern aller EU-Länder zu fördern, bedeutet, die Rechtsordnungen von
Ländern, in denen diese Forschung verboten ist, mitsamt ihren ethischen
Grundlagen zu relativieren und einseitig anderen Ländern wirtschaftliche
Vorteile zu verschaffen.
Die evangelische und die katholische Kirche sind
immer dafür eingetreten, den Schutz menschlicher Embryonen uneingeschränkt zu
gewährleisten. Wir richten deshalb an die Bundesregierung die dringliche Bitte,
den Tendenzen zu einer Anpassung der in Deutschland geltenden Grundsätze des
Embryonenschutzes an die Verhältnisse anderer EU-Mitgliedsstaaten zu
widerstehen, im EU Ministerrat für restriktive Regelungen zu stimmen und sich
damit für einen konsequenten Embryonenschutz einzusetzen.
Der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz
Kardinal Karl Lehmann
Der Vorsitzende des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Bischof Wolfgang Huber
Hannover/Bonn, 24. November 2003
Pressestelle der EKD