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Energiemanagement
in Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen

 

1.      Voraussetzung:
gemeinsames Interesse an Verbesserungen bei Gemeindeleitung/Hauptamtlichen (Kirchenvorstand, Pfarrer …) und engagierten Gemeindegliedern

2.      Bildung eines Energie-Teams
z.B. bestehend aus einem Mitglied des Kirchenvorstandes (Bauausschuss), dem Hausmeister, fachlich versierten Ehrenamtlichen

3.      Schulung
Befähigung zur Gebäudebegehung, Energiebestandsaufnahme (wie viel Energie wird verbraucht, wofür?), Energiesparmaßnahmen (sinnvolle Maßnahmen erkennen und umsetzen), Anlagenüberwachung (was kann optimiert werden?)

4.      Erhebung von Gebäude- und Verbrauchsdaten
Festlegung der einzubeziehenden Gebäude
Energieabrechnungen der letzten Jahre (
zum Vergleich)
Checklisten ausfüllen – 16 Seiten! – die Listen werden erst nach einer Einweisung ausgehändigt
(für jedes Gebäude getrennt je 1 Liste;
soweit möglich durch das Energieteam,
ermittelte Daten dem Energieberater rechtzeitig vor der Begehung zugänglich machen)

5.      Externe Beratung durch Fachleute
(bei Bedarf und speziellen Fragen;
im Projekt ist die Begehung der Gebäude durch einen Energieberater auf jeden Fall fester Bestandteil;
Teilnahme von mindestens zwei Mitgliedern des Energieteams/der Kirchgemeinde)

6.      Anlegen eines Energieordners
(strukturierte Sammlung relevanter Unterlagen, wie Bauzeichnungen der Gebäude, Verbrauchsdaten, Strom- und Wärme-Abrechnungen, Checklisten, Wartungsprotokolle Heizanlagen, Bedienungsanleitungen usw.)

7.      Energiebericht
(Überblick für Kirchenvorstand und interessierte Gemeindemitglieder zu Verbrauchskennzahlen der Gebäude, Verbräuche Strom, Wärme, Wasser, Abwasser sowie Entsorgung)

8.      Vorschläge für Maßnahmen
(Maßnahmenplan unterschieden nach kurz-, mittel- bzw. langfristiger Umsetzung sowie gering bzw. nicht-investive und investive Maßnahmen;
Vorschläge mit Prioritätenliste durch den Energieberater)

9.      Umsetzung von Maßnahmen
(Verbindliche Beschlüsse des Kirchenvorstandes,
bei Baumaßnahmen Einbeziehung der kirchlichen Bauämter,
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegen,
Termine, Erfolgskontrolle)

10. regelmäßige Berichterstattung im Kirchenvorstand (Ziel ist der Einstieg in einen dauerhaften Prozess)