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Stellungnahme der Sektion für Landwirtschaft am Goetheanum zum Memorandum und zum Offenen Brief der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften zur deutschen Novelle des Gentechnik-Gesetzes.

 

(Sektion für Landwirtschaft am GOETHEANUM

Florian Leiber, Hügelweg 59, CH-4143 Dornach, +41 (0)61 706 4214 fon, +41 (0)61 706 4215 fax, www.sektion-landwirtschaft.org)

 

 

Das Anfang September erschienene Memorandum und der begleitende Offene Brief der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften sowie bereits früher erschienene Stellungnahmen der DFG und der Leopoldina zum Deutschen Gentechnikgesetz können nicht unkommentiert akzeptiert werden.

 

      Sie sind in sich widersprüchlich, da sie zwar ein Risiko beim Anbau von GVO ausschliessen und als irrational abtun, gleichzeitig aber an ihrer Stellung zur Haftungsfrage deutlich machen, dass sie ein untragbar hohes wirtschaftliches Risiko durch Auskreuzung sehen.

 

      Sie sind undemokratisch, da sie implizit fordern, das von ihnen als untragbar angesehene Risiko einer grossen anderen Bevölkerungsgruppe gegen deren ausdrücklichen Willen aufzubürden.

 

      Sie schaden der Rolle der Wissenschaft, indem sie ihr Urteil eindeutig mit subjektiven privatwirtschaftlichen Interessen verbinden.

 

      Sie schaden der Forschung, indem sie die Bedeutung der Grundlagenforschung an die Bedingung einer breiten industriellen Anwendung mit hohem ökologischen und ökonomischen Risiko knüpfen.

 

      Sie missachten die Rolle, die andere Wissenschaftszweige im gesellschaftlichen Diskurs zu spielen haben, indem sie als die grossen Wissenschaftler-Verbände nur die biotechnologische Perspektive vetreten, ohne dies deutlich zu machen.

 

      Sie machen damit erhebliche Fragen deutlich, die in Zukunft an die gesellschaftliche Rolle und das Selbstverständnis der Wissenschaften zu stellen sind.

 

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In der Auseinandersetzung um das vom Deutschen Bundestag beschlossene und derzeit an den Vermittlungsausschuss verwiesene Gentechnik-Gesetz, welches vor allem die Haftungsfrage im Falle der unerwünschten Kontamination von landwirtschaftlichen Kulturen durch GVO-Pollen aus benachbart angebauten GVO-Kulturen regelt, haben sich in der letzten Zeit verschiedene Wissenschaftler-Organisationen zu Wort gemeldet.

 

Schon im März monierte die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, das Gesetz sei eine "...forschungs-, erkenntnis und verwertungshindernde Verordnung"1, welcher "eine Gefährlichkeitsprämisse zugrundegelegt" werde, welche "durch jahrelange, weltweite Anbau- und Nutzungserfahrungen mit GVO in keiner Weise gestützt" werde und "daher wissenschaftlich unredlich" sei.

 

Im Juni 2004 trat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit einer Stellungnahme zum Gentechnikgesetz an die Öffentlichkeit, in der sie ebenfalls die Erschwernisse für Forschung und Anwendung kritisierte und dabei das folgende bemerkenswerte Argument bemühte: "Die unangemessene Risikoeinschätzung führt zu mehr Bürokratie und erschwert den Transfer von Ergebnissen der Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Verfahren und Produkte. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, Anwender von gentechnisch veränderten Organismen mit einer Haftung zu belegen, wenn GVOs in konventionell oder ökologisch produziertes Saatgut "eindringen". Eine solche Einkreuzung von gentechnisch veränderten Organismen ist jedoch prinzipiell nicht zu verhindern. Bei Anwendung der im Gesetz ins Auge gefassten Haftungsregelung wird Forschung an gentechnisch veränderten Organismen und Freisetzung in Deutschland kaum mehr möglich sein."2 Die DFG bestreitet also zwar das Risikopotenzial, welches sich wohl auf Gesundheitsschäden durch den Verzehr beziehen muss. Hingegen wird das Risiko der Auskreuzung der GVO-Konstrukte in ökologisches Saatgut hier nicht einmal mehr als Risiko angesehen, sondern als unausweichliches Faktum. Die Haftung für die wirtschaftlichen Folgen, die dieser Fakt für die biologisch wirtschaftenden Landwirte hat, den Verursachern, nämlich den Nutzern der GVO aufzuerlegen, lehnt die DFG aber ab, weil dies Forschung und Anwendung behindere und so internationale Wettbewerbsnachteile schaffe.

 

Anfang September dann veröffentlichte die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften einen auf den 25. August datierten offenen Brief gemeinsam mit einem Memorandum. Das Memorandum3 stellt fest, dass keinerlei erhöhtes Gesundheitsrisiko vom Verzehr von GVO zu erwarten sei, nicht zuletzt deshalb, weil die Kontrollmechanismen für die entsprechenden Lebensmittel deutlich besser seien als für konventionelle Produkte. Vor diesem Hintergrund fordert dann der offene Brief4:"Mithin entbehrt die im Gesetzentwurf vorgesehene Haftungs-Regelung in dem neuen Gentechnik-Gesetz jeglicher rationalen Grundlage und benachteiligt einseitig die Anwender der Gentechnologie." Wenig später folgt: "kein Landwirt wird gentechnisch verbesserte Sorten anbauen, keine Versicherung wird eventuelle wirtschaftliche Auswirkungen absichern. ... Die umfangreiche universitäre Forschung auf diesem Gebiet würde zum Erliegen kommen, da keine Universität in der Lage wäre, das Haftungsrisiko zu tragen." Die Aussage ist nicht weniger deutlich als die der DFG: Man geht selbstverständlich von Kontaminationsfällen aus und weist es von sich (der Wissenschaft) und von der Wirtschaft, dafür die Haftung zu übernehmen. Die wissenschaftliche Unredlichkeit oder Irrationalität, die den Urhebern des Gesetzes vorgeworfen wird, bezieht sich also ausschliesslich auf ein Gesundheitsrisiko, das beim Verzehr von GVO bestehen könnte.

 

Diese öffentliche Einmischung der genannten grossen eigentlich fächerübergreifenden Wissenschafts-Verbände in eine gesellschaftliche Debatte scheint auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches zu sein und ist im Prinzip völlig berechtigt. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass mit dieser Art und Weise der Einmischung einige weitere bemerkenswerte Widersprüche und Ungereimtheiten entstehen.

 

A) Widersprüche auf argumentativer Ebene:

 

Das Argument der Lebensmittelsicherheit. Das Memorandum der Akademieunion3 zeigt berechtigterweise, dass, obwohl viel in die Forschung auf diesem Gebiet investiert wurde, noch keine eindeutig krankheitsauslösenden Wirkungen von GVO im menschlichen Organismus gefunden wurden und dass an etlichen Stellen vergleichsweise hohe Prüfstandards für GVO-Lebensmittel gelten. Am Beispiel der Fusarientoxine trifft das Memorandum auch den berechtigten Punkt, dass die Erzeuger von Biologischen Lebensmitteln die Produktegesundheit als Kriterium auch selbstkritisch anschauen müssen.

 

Dennoch verwickelt sich die Akademieunion mit ihrer Argumentation selbst in Widersprüche. Die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend um "eine effektive Sicherheitsbewertung auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten noch vor der Markteinführung [zu] erlauben."3. Es gibt jedoch heutzutage genug Beispiele, dass die mit stetig wachsender Häufigkeit auftretenden "Zivilisationskrankheiten" nicht leicht bestimmten Ursachen zuzuordnen sind, dass die Entstehungsmechanismen trotz intensiver Forschung z.B. auf dem Feld der Allergien noch ziemlich unklar sind5 und Krankheitsbilder oft erst viele Jahre nach der bedenkenfreien Einführung neuer Werkstoffe (z.B. Asbest), und chemischer (PCB) oder biochemischer (Wachstumshormone) Wirkstoffe mit diesen in kausale Verbindung gebracht werden können6. Das Memorandum der Akademieunion zeigt, sicher ohne dies zu intendieren, dass genau diese Einwände bei der grünen Gentechnik bedeutsam sind: "Nun läßt sich einwenden, [...] daß mildere oder erst nach längerer Zeit auftretende Schäden nicht auszuschließen sind. Nach den bisherigen Kenntnissen sind derartige Langzeitwirkungen aber nicht zu erwarten."3. Dass "bisherige Kenntnisse" sich in der Vergangenheit schon oft als fatal erwiesen haben, ist bekannt. Dass Fortschritt Risikobereitschaft erfordert, ist allerdings auch bekannt und in diesem Punkt mögen die Vertreter eines grossangelegten GVO-Anbaus durchaus recht haben. Das Problem an der Sache ist, dass bei dem zukünftigen Auftreten von Problemen entsprechend neuer Erkenntnisse der Schaden nicht mehr rückholbar wäre, was ja die Akademieunion und die DFG selbst als Grund für ihre Ablehnung der Haftungsregelung anführen.

 

Das bedeutet, die Vertreter des GVO-Anbaues fordern Risikobereitschaft, sie sind sich des Risikos auch voll bewusst, aber sie sind eben nicht bereit, es selber zu tragen. Dieser Zusammenhang lässt sich aus Memorandum und Offenem Brief wörtlich herauslesen.

 

Im Übrigen ist seit Jahren bekannt, dass auch keine grosse Rückversicherungsgesellschaft auf der Welt bereit ist, dieses Risiko zu übernehmen.

 

Das Argument der Wahlfreiheit. Wenn der Anbau von GVO realistischer Weise nicht mehr zurück zu halten ist, so gewährleistet eine durch Kennzeichnungen und durch das Angebot von GVO freiem Saatgut und Lebensmitteln erzeugte Wahlfreiheit immerhin das Recht, sich frei für oder gegen den Anbau und den Verzehr von GVO zu entscheiden. Im Memorandum heißt es zwar, die bestehenden gesetzlichen Regelungen würden "mit den Kennzeichnungsregeln die Produkte kenntlich machen und so eine Wahlfreiheit ermöglichen"3 doch der beigefügte Offene Brief4 und die Stellungnahme der DFG2 beziehen sich ja genau darauf, dass die entsprechenden Forscher und Nutzer nicht bereit sind (sich nicht in der Lage sehen!) für die Gewährleistung der Wahlfreiheit auf den Feldern zu haften. Wenn auf den Feldern keine Wahlfreiheit garantiert werden kann, wie soll dies dann im Laden geschehen?

 

Das Argument der "Forschungsfeindlichkeit". Das deutsche Gentechnik-Gesetz sei forschungsfeindlich, argumentieren die hier in Rede stehenden Stellungnahmen unisono, weil es den Transfer der Wissenschaft in die Anwendung und wirtschaftliche Nutzung verhindere. Wenn wir aber als Gesellschaft in einen verantwortungsvollen Prozess mit den Erkenntnis- und Anwendungsmöglichkeiten der Genetik treten wollen, dann ist noch enorm viel Arbeit in der Grundlagenforschung in der wissenschaftlichen Urteilsbildung und schliesslich in der Entwicklung zu leisten. In diesem Sinne müsste die Wissenschaft ihre ureigenste Aufgabe darin finden, in der Auseinandersetzung um Gentechnik eine tatsächlich tragfähige Urteilsgrundlage zu erarbeiten, anstatt sich der Hektik der börsennotierten Konzerne anzuschliessen. Forschung ist durch eine kritische Haltung zur Gentechnik herausgefordert und nicht bedroht! Und da gilt es auch für Gentechnik-Skeptiker sich zu entsprechenden Projekten, wie zum Beispiel dem großangelegten Bt-Mais-Fütterungsversuch mit Milchkühen der Bayrischen Landesversuchsanstalt Grub in Golm positiv zu stellen und anhand solcher Beispiele entscheidende Schritte zu einem kritisch-konstruktiven Dialog zu tun.

 

"Der Schwerpunkt der Akademiearbeit liegt auf dem Gebiet langfristiger Grundlagenforschung"7 so definiert die Heidelberger Akademie der Wissenschaften, welche ebenfalls durch die "Akademieunion" vertreten wird, eine ihrer Aufgaben. Dass Grundlagenforschung der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Biowissenschaften sei, ist von Dr. Helmut Blöcker, ehemaliges Mitglied des Koordinierungskomitees des Deutschen Human-Genomprojekts8, und von Prof. Hubert Markl, ehemaliger Präsident der Max-Planck-Gesellschaft9, zu erfahren. Wenn allerdings ambitionierte Grundlagenforschung nur unter der Bedingung der überhasteten grossflächigen Anwendung möglich und sinnvoll sein soll, wie dies der offene Brief der Akademieunion suggeriert, dann ergibt sich folgendes Problem: Bevor die Grundlagenforschung wirklich die Frage geklärt hat, ob die kommerzielle Nutzung einer nicht-rückholbaren Technik verantwortbar ist, wird eben diese kommerzielle Nutzung zur Bedingung der Grundlagenforschung gemacht. Hier wird deutlich, dass bei gegebener Nähe der Wissenschaft zur Industrie erstere ihre eigene Rolle fundamental in Frage stellt.

 

Wissenschaftler, die Kraft ihrer wissenschaftlichen Reputation und institutionellen Autorität versuchen, der schnellen, bedenkenlosen und ertragsorientierten Umsetzung einer zweifelhaften Technik nachzuhelfen, untergraben und beschädigen die Rolle der Wissenschaft als objektive Urteilsinstanz und bedrohen somit selber die Forschung in einem langfristigen Sinn. Sie vermengen in irritierender Weise die Forschung mit der Anwendung. Exzellente Forschung ist aber nicht davon abhängig, dass jede mögliche Anwendung auch betrieben wird, wie das Beispiel der Schweiz, die ein hervorragender Forschungsstandort mit Gentechnik-Moratorium ist, uns lehren kann. Im übrigen sei angemerkt, dass Nobelpreise gemeinhin mit Grundlagenforschung gewonnen werden...

 

Schliesslich unterliegt Forschung, solange sie sich auf die Untersuchung neuer, d.h. noch nicht genehmigter Genkonstrukte bezieht, sowieso strengeren Sicherheitsbestimmungen und ist mithin von dem in Rede stehenden Gesetz, das die Freisetzung genehmigter GVO-Pflanzen regelt, gar nicht betroffen. Die Wissenschafts-Organisationen tun so, als kämpften sie für Forschung; in Wirklichkeit geht es um die kommerzielle Anwendung.

 

B) Probleme auf Ebene der gesellschaftlichen Funktion der Wissenschaften:

 

Zum Demokratieverständnis: An den bisher dargestellten Punkten wird zunehmend deutlich, dass die gesellschaftliche Aufgabe der Wissenschaft höchst unklar ist. Im aktuellen Fall tritt die biotechnologische Wissenschaft als politische Kraft auf und versucht, aktiv einen gesellschaftlichen Prozess zu beeinflussen und zwar zugunsten ihrer selbst und zugunsten des privatwirtschaftlichen Interesses eines bestimmten Industriezweiges. Sie nimmt dabei ausdrücklich in Kauf, das ideelle und das wirtschaftliche Interesse anderer Teile der Gesellschaft, namentlich derjenigen Landwirte, Lebensmittelerzeuger und Käufer, die ausdrücklich GVO freie Pflanzenbestände und Lebensmittel wollen, massiv zu schädigen und weist die Verantwortung dafür brüsk von sich. Es wird deutlich, dass hier für die Einführung einer Technik plädiert wird, die bei konsequenter demokratischer Regelung der Wahlfreiheit als nicht durchführbar betrachtet wird. Die Einführung der grünen Gentechnik wird durch diese Stellungnahmen als per se undemokratisch definiert, ohne dass die genannten Wissenschaftler-Dachverbände diese Tatsache reflektieren würden.

 

In diesem Zusammenhang bezichtigt die Biotechnologie-Wissenschaft andere des Irrationalismus und der wissenschaftlichen Unredlichkeit und tut dies selber im Gewand der Wissenschaften. Dass in den Akademien der Wissenschaften zahlreiche andere Wissenschaftszweige auch vertreten sind ("der Katalog der in der Akademie vertretenen Fächer und damit der möglichen Forschung ist universal"10), welche in Bezug auf Risikoeinschätzungen, aber auch in Bezug auf gesellschaftliche Entscheidungsprozesse vollkommen andere Ansätze und Urteilsgrundlagen heranziehen - wo findet das seinen Ausdruck wenn hier die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften spricht? Ein gewaltiges Selbstbewusstein der Biotech-Wissenschaften wird hier deutlich in dreifacher Hinsicht: in Bezug auf ihre Befugnisse in der Gesellschaft, in Bezug auf den Wert ihrer spezifischen Wissensformen und in Bezug auf ihre Rolle innerhalb der sehr heterogenen "scientific community" selbst. Bevor auf diese drei Aspekte noch einmal erläuternd eingegangen wird, sei aber ein weiteres entscheidendes Fazit des aktuellen Vorganges gezogen: durch ihre eigennützige, wirtschaftlich motivierte und massiv andere Interessen missachtende Parteinahme der Biotech-Wissenschaften, stellen diese ihre Rolle als objektive Urteilsinstanz nachhaltig in Frage.

 

Befugnisse in der Gesellschaft: Die Naturwissenschaft ist zu einer der wichtigsten Urteilsinstanzen für gesellschaftliche und politische Entscheidungen geworden, weil sie den Anspruch auf objektive, rationelle Urteilsbildung verkörpert. Sie ist die Form der Weisheit, auf die sich unsere gegenwärtige Gesellschaft beruft. Sie müsste sich aber, wenn sie diese Rolle der Urteilsinstanz wahren will, an einen strikten Neutralitätsgrundsatz halten, der Grundlage ihrer Objektivität wäre. Nun ist politische Stellungnahme von Wissenschaftlern aber eine uralte und oftmals auch ruhmreiche Geschichte, die hier nicht in Frage zu stellen ist. Desweiteren ist das Problem der Objektivität, mithin der Wahrheit, so alt wie die Wissenschaft selbst, was allerdings gerade in den Agrar-Ingenieurswissenschaften gerne etwas verdrängt wird. Wenn das Problem reflektiert wird, dann spricht man z.B. von einem operationellen Wahrheitsbegriff, dessen man sich bediene, d.h., dass wahr ist, was funktioniert. Dieses von Zürcher Tiergenetikern ehrlich erläuterte Prinzip11, ist offensichtlich das Wahrheitskonzept, das der ganzen Gentechnik zugrundeliegt. Wenn nun die Biotechnik-Wissenschaften gleichzeitig mit einem Wahrheitsanspruch und als politische Akteure auftreten, dann verletzen sie ihre gesellschaftlichen Befugnisse insofern, als dass sie in doppelter Hinsicht die Gesellschaft (und sich selbst) täuschen, was einfache Reflexion zu Tage fördern würde: sie sind in ihrer Haltung nicht objektiv und sie vertreten inhaltlich nicht "die Wahrheit".

 

Spezifische Wissensformen: Es wird mittlerweile breit auch von Molekularbiologen diskutiert "[that] there is definitely more than one single rationality"12, dass ganz andere Faktoren als nur die Sicherheitsdiskussion in die gesellschaftlichen Prozesse um die Gentechnik einbezogen werden müssen13. Von soziologischer Seite werden vier Kriterien für Nachhaltigkeitsforschung genannt: (1) Einbettung in den gesellschaftlichen Kontext (Kontextualisierung), (2) transdisziplinäre Ausrichtung der Forschung, (3) die Beachtung von situativen Bedingungen und Begrenzungen der Wissensproduktion (Reflexivität) sowie (4) eine dialogische Einbeziehung anderer Akteure (Partizipation)14. Dass sich die grossen deutschen Wissenschaftsvertretungen hier nur auf die eine von vielen Wissensformen beziehen, zeigt einmal mehr, wie eilig und unbesonnen das Unternehmen ist, wie wenig es die wissenschaftliche Lage wirklich reflektiert.

 

Rolle innerhalb der "scientific community": Die oben zitierten Soziologen, sowie alle Geisteswissenschaftler, die die Wahrheitbegriffe kritische anschauen, alle Umweltwissenschaftler, die oftmals einen anderen Blick auf das Gentechnik-Problem haben, werden durch die DFG und die Akademieunion brüskiert und letztlich für überflüssig erklärt. Die Akademieunion wird damit, dass sie der einen Wissenschaftsform eine Plattform für ihr autoritäres Auftreten gegeben hat, nicht der Aufgabe gerecht, die sich eine ihrer Mitgliedsakademien, die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften gestellt hat: "sie [hat] sich als Forum für die gezielte und kritische Erörterung wissenschaftlicher Fragen mit gesellschaftlich und gesellschaftspolitisch bedeutsamem Hintergrund zur Verfügung zu stellen und ihrerseits forenbildend und -organisierend tätig zu werden"15

 

FAZIT:

 

Das Memorandum und der Offene Brief der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften, welche sich auf das in Beratung befindliche Deutsche Gentechnikgesetz beziehen, und unter anderem von der Wochenzeitschrift DIE ZEIT16 unkritisch aufgegriffen wurden, zeigen sich als wissenschaftlich widersprüchlich, als nicht-objektiv weil eigennützig, als unangemessen autoritär, als politisch-gesellschaftlich bewusst unfair und parteiisch und als wissenschafts-politisch sehr fragwürdig. Sie leisten somit keinen guten Beitrag zur derzeitigen Diskussion um das Gesetz und zur Wissenschaftskultur als solcher. Sie machen aber erheblichen Diskussionsbedarf im Hinblick auf das Selbstverständnis, den Wahrheitsbegriff und die Rolle und Aufgaben der Wissenschaft im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext deutlich.

 

Ausserdem machen die hier diskutierten Stellungnahmen deutlich dass die Kontamination von Saatgut aus gentechnik-freiem Anbau - ob konventionell oder biologisch - , von den verantwortlichen Akteuren nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern unter Ablehnung der Haftung sogar erwartet wird. Die Brisanz des Augenblicks und die Wichtigkeit des Deutschen Gentechnik-Gesetzes für die Erhaltung des Freiraums "Wahlfreiheit" kommt damit klar zum Ausdruck.

 

Dornach, 01.10.04    Florian Leiber, Nikolai Fuchs

 

 

1 Leopoldina, 2004, Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina zum Entwurf des novellierten Gentechnikgesetzes, http://www.leopoldina.uni-halle.de/

 

2 DFG, 2004; Vom Winde verweht? - Die Gesetzesnovelle zur "Grünen Gentechnik" hemmt Innovation und Forschung in Deutschland, http://www.dfg.de/aktuelles_presse/pressemitteilungen/2004/

 

3 Akademieunion, 2004a, Memorandum, Gibt es Risiken für den Verbraucher beim Verzehr von Nahrungsprodukten aus gentechnisch veränderten Pflanzen? http://www.akademienunion.de/pdf/memorandum_gruene_gentechnik.pdf

 

4 Akademieunion, 2004b, http://www.akademienunion.de/pdf/memorandum_gruene_gentechnik_offener_brief.pdf

 

5 Bischoff, 2002, Food allergy:New insight into the ethiology and patogenesis. Proceedings of the Society of Nutrition Physiology 11, 15-28.

 

6 EEA, 2001, Late lessons from early warnings: the precautionary principle 1896-2000. European Environment Agency, Kopenhagen, 2001.

 

7 Heidelberger Akademie der Wissenschaften, http://www.haw.baden-wuerttemberg.de/seiten/akademie/aufgaben.php

 

8 Interview in der Ärzte-Zeitung, 19.07.2004

 

9 Interview in Das Magazin 2/2000

 

10 Bayrische Akademie der Wissenschaften, http://www.badw.de/akademie/index.html

 

11 Voegeli et al., 2001, Agrarforschung 8, 370-375.

 

12 Torgersen et al., 2000, Europe the spoil-sport: on the Europeans reluctance towards genetically modified food. Journal of Biolaw & Business 3, 1-7.

 

13 Barinaga, 2000, Asilomar Revisited: Lessons for Today?, Science 287, 1584-1585.

 

14 Brand, Karl-Werner / Kropp, Cordula (2003): Forschungs- und Beratungspraxis in der Nachhaltigkeitsforschung. MPS-Text. München

 

15 Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, http://www.bbaw.de/akademie/aufgaben_ziele.html

 

16 DIE ZEIT 16.09.2004 Nr.39