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Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Langenhagen, 9.11.2010

 

Klima- und Energiepolitik

 

Die Synode möge beschließen:

Für uns als Christinnen und Christen stellt das nach wie vor ungelöste Problem des Klimawandels eine immer dringender werdende Herausforderung dar. Deshalb bedauern wir, dass die Regierungen beim Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009 gescheitert sind und kein faires und rechtlich bindendes Klimaabkommen erzielt haben.

Daher bittet die Synode den Rat der EKD,

(1)     sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, sich bei der 16. UNFCCC-Vertragsstaatenkonferenz, die im Dezember 2010 im mexikanischen Cancún stattfindet, verbindlich zu verpflichten,

a.         das Kyoto-Abkommen über die 2012 auslaufende Verpflichtungsperiode hinaus zu verlängern, einem Emissionsminderungsziel der EU von mindestens 30% bis 2020 (gegenüber 1990) ohne Vorbedingungen zuzustimmen, und hierfür einen deutschen Beitrag von wenigstens minus 40% zu erbringen;

b.         die in Kopenhagen für die Jahre 2010 bis 2012 zugesagten 1,26 Mrd. Euro für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern in vollem Umfang „neu und zusätzlich“ aufzubringen;

c.         im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens sowie in der sonstigen bi- und multilateralen Zusammenarbeit Anpassungsprogramme so auszugestalten, dass besonders schutzbedürftige Länder und Bevölkerungsgruppen Priorität genießen und die Partizipation der Zielgruppen sowie die Wahrung ihrer Menschenrechte sichergestellt sind. Außerdem sollen sowohl die Belange der Katastrophenvorsorge als auch die Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber langsamen Klimaveränderungen – etwa im Bereich der bäuerlichen Landwirtschaft und der Ernährungssicherung – angemessen berücksichtigt werden;

d.         sich dafür einzusetzen, dass klimabedingte Migration im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens als Tatbestand anerkannt wird und die internationale Staatengemeinschaft unter Berücksichtigung des Prinzips der gemeinsamen aber differenzierten Verantwortung geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der von klimabedingter Migration betroffenen Menschen unter der Wahrung ihrer Menschenrechte ergreift.

(2)     in Aufnahme ihres Beschlusses von 2008 die Institutionen der EKD und die Landeskirchen aufzufordern, der Arbeit für Schöpfungsverantwortung einen gewichtigen Platz einzuräumen und anzustreben, bis 2015 eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 25% – gemessen am Basisjahr 2005 – vorzunehmen. Dazu mögen die Gliedkirchen

a.         ihren Kohlendioxid-Ausstoßmessen und durch geeignete Klimaschutz-Konzepte planmäßig verringern;

b.         die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen durch geeignete, finanzielle Anreize verbessern und positive Beispiele propagieren;

c.         den in Gründung befindlichen „Klimafonds der Kirchen“ zur Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen nutzen.

Des Weiteren erwartet die EKD-Synode, dass die Institutionen der EKD sowie die Landeskirchen im Rahmen der Beschaffung und Bewirtschaftung ihrer Einrichtungen ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen.