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Belastungen und Gesundheitsrisiken
durch Mobilfunkanlagen

Aktuelle Mitteilungen des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen e.V.  (VDB)
http://www.baubiologie.net/docs/belastung.html
von Dr.-Ing. Martin H. Virnich, Mönchengladbach
übermittelt von Reinhard Rückemann

Veröffentlicht in: Kongressunterlagen zur ImmoCom 2001, BBA (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungswirtschaft e.V.), Berlin, 17.-18. September 2001

1   Einleitung

Unter Belastung werden objektiv messbare äußere Einflüsse - z.B. physikalischer oder chemischer Art - auf den Menschen in seinem Wohn- bzw. Arbeitsumfeld verstanden.

Die Belastung kann zu einer gesundheitlichen Schädigung führen; für die Anerkennung als Schädigung wird gefordert, dass sie mit wissenschaftlichen Methoden, reproduzierbar nachgewiesen werden kann. Außerdem wird der Nachweis einer quantifizierbaren Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen Belastung und Schädigung gefordert und möglichst ein Erklärungsmodell. Der Nachweis einer Schädigung nach wissenschaftlichen Kriterien ist üblicherweise Voraussetzung für die Orientierung von rechtlich verbindlichen Grenzwerten.

Bestehen Hinweise und Verdachtsmomente auf eine mögliche Schädigung, die noch nicht in vollem Umfang den wissenschaftlichen Kriterien genügen und häufig kontrovers diskutiert werden, so liegt das Risiko einer möglichen Gesundheitsschädigung vor. Dieses Risiko kann für bestimmte Personengruppen, wie Kinder, Kranke und sensibilisierte Personen höher sein als für den “Durchschnittsbürger”. Die Einschätzung des persönlichen Risikos, die Bereitschaft es zu tragen oder aber präventive Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen, ist i.d.R. dem Individuum und seiner Initiative überlassen.

Wesentliche Faktoren für die biologische Wirksamkeit hochfrequenter elektromagnetischer Wellen und damit für ihr Schädigungspotential bzw. ihre möglichen gesundheitlichen Risiken sind:

1. Größe und anatomische Lage der exponierten Körperpartie(n), hier wird insbesondere unterschieden nach Ganzkörper- und Teilkörper-Exposition

2. Frequenz der Trägerwelle (= Sendefrequenz),
gemessen in Hertz [Hz] bzw. Vielfachen (Kilohertz [kHz] = 1.000 Hz,
Megahertz [MHz] = 1000.000 Hz, Gigahertz [GHz] = 1.000.000.000 Hz)

3. Intensität, gemessen entweder als
- elektrische Feldstärke in Volt pro Meter [V/m] bzw. Bruchteilen (Millivolt pro Meter [mV/m] = 1 / 1.000 V/m, Mikrovolt pro Meter [mV/m] = 1 / 1.000.000 V/m) oder als - Strahlungsdichte (auch Leistungsflussdichte genannt), gemessen in Mikrowatt pro Quadratmeter [mW/m²] oder Milliwatt pro Quadratmeter [mW/m²] (1 mW/m² = 1.000 mW/m²).

Feldstärke und Strahlungsdichte einer hochfrequenten elektromagnetischen Welle sind im sogenannten Fernfeld fest miteinander verknüpft. Im Fernfeld befindet man sich bei Abständen von der Sendeantenne, die deutlich größer als eine Wellenlänge sind, wie dies in der Praxis üblicherweise der Fall ist. Wenn eine der beiden Größen, Feldstärke oder Strahlungsdichte, z.B. aufgrund einer Messung bekannt ist, kann die andere aus diesem Wert berechnet werden

4. Modulationsart/Zugriffsverfahren. Diese beeinflussen den zeitlichen Verlauf der Hüll- kurve des hochfrequenten Trägersignals. Die wesentlichen Grund-Modulationsarten sind AM (Amplitudenmodulation), FM (Frequenzmodulation) und PM (Phasenmodulation). Bei Amplitudenmodulation ist der zeitliche Verlauf der Hüllkurve nicht konstant, sondern er schwankt im Rhythmus des Modulationssignals. Bei digitalen Mobilfunksystemen kann es aufgrund des verwendeten Zugriffsverfahrens auf den Übertragungskanal mit Zeitschlitzen (TDMA, siehe Kapitel 2.4) zu einer periodischen Pulsung des Trägersignals kommen, was einer zusätzlichen, pulsartigen Amplitudenmodulation entspricht.

5. Tageszeit und Dauer der Exposition

2   GSM-Mobilfunk

GSM steht als Abkürzung für “Global System for Mobile Communications”. Zu Beginn der Entwicklung dieses digitalen Mobilfunksystems der 2. Generation bezeichnete es die Gruppe, die sich mit der Entwicklung beschäftigte und bedeutete ehemals “Groupe Spéciale Mobile”. Die GSM-Mobilfunksysteme arbeiten im D- und E-Netz.

Voraufgegangen waren die Mobilfunksysteme der 1. Generation mit analoger Sprachübertragung, bekannt als “Autotelefon” bzw. A-, B- und C-Netz.
 

2.1 Größe der anatomische Lage der exponierten Körperpartie(n)

Bei der Benutzung von Handys ist die Kopfregion der Strahlung am stärksten ausgesetzt (Teilkörper-Exposition).

Die von einer Mobilfunk-Basisstation ausgehende Strahlung führt in aller Regel zu einer Gesamtkörper-Exposition.
 

2.2 Frequenz

Der Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz wird für technische Funkanwendungen genutzt und ist in internationalen Abkommen sowie nationalen Regelungen den einzelnen Funkdiensten zugewiesen. Im Bereich von 9 kHz bis 3 GHz sind die meisten terrestrischen Anwendungen angesiedelt. In diesem Spektrum sind den GSM-Mobilfunknetzen die folgenden Frequenzen zugewiesen:

GSM 900 / D-Netz

P-GSM (Primary GSM)

   Unterband 890-915 MHz,  Oberband 935-960 MHz
   Uplink (Mobilteil -> Basisstation)  Downlink (Basisstation -> Mobilteil)
 

E-GSM (Extended GSM, als Erweiterungsbereich vorgesehen)

   Unterband 880-890 MHz  Oberband 925-935 MHz
   Uplink (Mobilteil -> Basisstation)  Downlink (Basisstation -> Mobilteil)

GSM 1800 / E-Netz
Unterband 1710-1785 MHz  Oberband 1805-1880 MHz
Uplink (Mobilteil -> Basisstation)  Downlink (Basisstation -> Mobilteil)

Bisher sind keine Untersuchungen bekannt, in denen ein signifikanter Einfluss der unterschiedlichen Sendefrequenzen (­Trägerfrequenzen) auf die biologischen Wirkungen des Mobilfunks festgestellt wurde. Hier überwiegen die Effekte der niederfrequenten periodischen Pulsung, die den hochfrequenten Trägersignalen überlagert ist (siehe Kapitel 2.4, Modulationsart/Zugriffsverfahren).

Generell sind aber unterschiedliche biologische Wirkungen in Abhängigkeit von der Frequenz bekannt. Dies wird sehr deutlich bei den hochfrequenten elektromagnetischen Wellen der optischen Spektren mit je nach Frequenz völlig verschiedenen Effekten: Infrarotstrahlung wird über die Haut als Wärme wahrgenommen; sichtbares Licht über die Augen als Farbe; UV-Strahlung führt nicht zu einer Sinneswahrnehmung, ist aber in bestimmter Dosis für den Vitamin D-Stoffwechsel und den Knochenaufbau unerlässlich (Rachitis).
 

  2.3 Intensität

Die maximalen Sendeleistungen der GSM-Basisstationen sind wie folgt festgelegt:

D-Netz 50 Watt (W)
E-Netz 20 Watt (W)

Diese maximal zulässigen Leistungen werden insbesondere in Ballungsgebieten mit hoher Zellendichte der Basisstationen und kleinen Zellradien nicht ausgenutzt; so sind Sendeleistungen von 5 W oder 10 W häufig anzutreffen.

Es handelt sich hierbei um die Ausgangsleistungen der Senderendstufe, die auf die Antenne gegeben werden. Die häufig verwendeten Sektorantennen haben eine Richtwirkung, d.h. sie strahlen die Leistung bevorzugt in eine bestimmte Richtung ab, ähnlich wie ein Scheinwerfer, in Form einer sogenannten Keule. Durch diese Bündelung der Strahlung ergibt sich in der Hauptstrahlrichtung eine höhere Strahlungsdichte als bei Rundum-Abstrahlung der gleichen Leistung. Der Effekt ist vergleichbar mit einer Scheinwerfer-Lampe, die mit dem Reflektor des Scheinwerfers in der Hauptstrahlrichtung ein helleres Licht erzeugt als ohne Reflektor. Die üblicherweise eingesetzten Sektorantennen haben gegenüber dem Rundumstrahler typischerweise einen Antennengewinn von ca. 17 Dezibel in Hauptstrahlrichtung; dies entspricht für die Strahlungsdichte einer Erhöhung um dem Faktor 50. Eine Basisstation mit 20 Watt Sendeleistung erzeugt damit in Hauptstrahlrichtung der Sektorantenne die gleiche Strahlungsdichte, wie ein Sender mit 20 x 50 W = 1.000 W Sendeleistung und Rundum-Abstrahlung.

Die Strahlungsdichte nimmt mit zunehmender Entfernung von der Sendeantenne ab, und zwar mit dem Quadrat der Entfernung (d. h. bei doppelter Entfernung verringert sich die Strahlungsdichte auf 1/2 x 1/2 = 1/4, bei dreifacher Entfernung auf ein Neuntel und bei zehnfacher Entfernung auf ein Hundertstel. Umgekehrt bedeutet dies, dass bei Annäherung an die Sendeantenne die Strahlungsdichte mit dem Abstandsquadrat zunimmt. Der Sicherheitsabstand, den die RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) aufgrund der Anlagedaten berechnet, beträgt i.d.R. ca. 3 bis 10 Meter. In der Entfernung dieses Sicherheitsabstandes werden die Grenzwerte der 26. BImSchV erreicht, die sich als rein thermische Vorsorgewerte verstehen (vgl. Kapitel 2.4, Abschnitt “Gesundheitliche Risiken”).

Rundfunk- und Fernsehsender verfügen i.d.R. über eine wesentlich höhere Sendeleistung als Mobilfunk-Basisstationen; 10.000 Watt (= 10 Kilowatt) oder auch 100 Kilowatt und mehr sind hier üblich. Dafür ist die räumliche Dichte dieser Sender bei weitem nicht so groß, wie die der Basisstationen des Mobilfunks; häufig befinden sie sich außerhalb von bebauten Gebieten. In der Stadt Düsseldorf gibt es beispielsweise über 300 Standorte von GSM-Sendeanlagen mit jeweils mehreren Basisstationen, häufig innerhalb von Wohngebieten.

Da die Strahlungsdichte proportional zur Sendeleistung ist, aber umgekehrt proportional zum Quadrat der Entfernung von der Sendeantenne, fällt der Faktor Entfernung für die Strahlungsdichte stärker ins Gewicht als der Faktor Sendeleistung. Der Vergleich einer Basisstation mit 10 Watt und eines Rundfunksenders mit 100.000 Watt soll dies veranschaulichen: Ein Sender mit 100.000 W erzeugt in 10 km Entfernung die gleiche Strahlungsdichte wie ein 10 Watt-Sender in 100 m Entfernung (Leistungsunterschied = 100.000 W / 10 W = 10.000, Ent­fer­nungsunterschied = 10.000 m / 100 m = 100 = Wurzel von 10.000). (Der zusätzliche, o.a. Einfluss des Antennengewinns bei Sektorantennen ist hierbei nicht einmal berücksichtigt.)

In ihrer näheren Umgebung verursachen daher die GSM-Mobilfunk-Basisstationen des D- und E-Netzes in der Regel die stärksten Strahlungsdichten aller Funkdienste. Die folgenden, typischen Spektraldiagramme veranschaulichen die Verhältnisse in der “Hochfrequenzlandschaft” (Bild 2.1). D- und auch E-Netz dominieren diese Landschaft - nicht wegen der hohen Sendeleistungen, sondern wegen ihrer geringen Entfernung.

Extrem deutlich wird der dominierende Einfluss der Entfernung bei den schnurlosen Telefonen gemäß dem digitalen DECT-Standard. DECT-Schnurlostelefone senden nur mit geringer Leistung, können aber im Gebäude vergleichbare Strahlungsdichten erzeugen, wie die Mobilfunk-Basisstationen, die sich außerhalb befinden. Steht doch das DECT Telefon noch näher am Ruhe- oder Arbeitsplatz, nur in einigen Metern oder gar Dezimetern Abstand.

Ist innerhalb der Mobilfunk-Frequenzbereiche in ländlichen Gebieten typischerweise im wesentlichen die “Dorfstation” vorherrschend (Bild 2.2), so ist im städtischen Bereich und insbesondere in Ballungsgebieten das gesamte zur Verfügung stehende Frequenzband fast lückenlos belegt. Dies gilt insbesondere für das D-Netz.

2.4 Modulationsart/Zugriffsverfahren (Zeitlicher Verlauf der Hüllkurve)

Die Mobilteile (Handys) verkehren mit einer Basisstation, die die Telefonate bzw. Daten weiterleitet. Mobilteile und Basisstationen arbeiten in eigens zugewiesenen, gepaarten Frequenzbändern im Frequenz-Duplex-Betrieb (Frequency Division Duplex = FDD). Im sogenannten Uplink-Frequenzbereich senden die Mobilteile zu den Basisstationen, im Downlink-Frequenzbereich die Basisstationen zu den Mobilteilen (vgl. Kapitel 2.2, Frequenz).

Handys und Basisstationen arbeiten mit einer periodisch gepulsten Strahlung, da das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum nicht nur - wie in der Funktechnik allgemein üblich - in Frequenzkanäle unterteilt wird, sondern zusätzlich jeder Frequenzkanal noch in acht sogenannte Zeitschlitze aufgeteilt wird. Die Aufteilung des Frequenzspektrums in Frequenzkanäle wird als FDMA (Frequency Division Multiple Access, Frequenzmultiplex) bezeichnet, die zusätzliche Aufteilung in Zeitschlitze als TDMA (Time Division Multiple Access, Zeitmultiplex). Durch diese Kombination von FDMA mit dem Zeitschlitzverfahren TDMA wird die spektrale Effizienz gesteigert, d.h. es können in einem begrenzten Frequenzbereich mehr Benutzer untergebracht werden, was bei der Vielzahl von Teilnehmern im Mobilfunk besonders wichtig ist. FDMA bzw. TDMA werden allgemein als Zugriffsverfahren bezeichnet, da sie die Art des Benutzerzugriffs auf einen Übertragungskanal bestimmen.

Acht Zeitschlitze bilden einen sogenannten GSM-Rahmen. D.h. jeder achte Zeitschlitz steht dem gleichen Benutzer zur Verfügung; die sieben Zeitschlitze dazwischen werden anderen Benutzern zugeteilt. Die Länge eines GSM-Rahmens beträgt 4,616 Millisekunden [ms], die Pulsfrequenz eines GSM-Handys damit 1 / 4,616 ms = 216,6 Hertz [Hz] oder ca. 217 Hertz. Jedes Mobilteil nutzt also periodisch nur einen der acht Zeitschlitze. Die Basisstation dagegen muss bis zu acht Handys pro Frequenzkanal bedienen und daher ggf. in allen acht Zeitschlitzen arbeiten. Die Dauer eines einzelnen Zeitschlitzes beträgt somit 4,616 / 8 ms = 0,577 ms; die Pulsfrequenz eines voll ausgelasteten Frequenzkanals der Basisstation 8 x 216,6 Hz = 1.733,33 Hz.

Zur Steuerung des Datenverkehrs benötigt die Basisstation einige spezielle Kanäle; es steht nicht das gesamte Volumen allein für die Übertragung der Nutzsignale (Sprache, Daten) zur Verfügung. Außerdem muss das Handy “seine”, d.h. die lokal stärkste Basisstation jederzeit erkennen können. Dazu dient der Organisationskanal, sozusagen der Stamm-Frequenzkanal der Basisstation; er sendet ständig - also auch wenn kein einziges Telefonat über die betreffende Basisstation geführt wird - “rund um die Uhr” mit seiner maximalen Leistung in allen acht Zeitschlitzen. Damit nimmt er für die Handys vergleichsweise die Funktion eines “Leuchtturms” wahr, an dem sich die Mobilteile orientieren können. I.d.R. werden zwei der acht Zeitschlitze des Organisationskanals zur Verwaltung und Steuerung des Funkverkehrs benötigt; die Inhalte der übrigen sechs können durch Teilnehmer mit Telefonaten oder Datenverkehr belegt werden.

Sind die Inhalte aller sechs Nutzsignal-Zeitschlitze des Organisationskanals von Teilnehmern belegt, so kann die Basisstation auf einem zusätzlichen, lastabhängigen Verkehrskanal mit einer anderen Frequenz bis zu acht weitere Zeitschlitze eröffnen. Ist auch dieser Verkehrskanal komplett belegt, so steht - je nach Konfiguration der Anlage - ggf. ein dritter oder auch vierter Frequenzkanal zur Verfügung. Alle zu einer Basisstation gehörenden Frequenzkanäle - also Organisationskanal und lastabhängige Verkehrskanäle - werden über die gleiche Antenne abgestrahlt. Pro Antenne einer Basisstation können somit maximal bis zu (4 x 8) - 2 = 30 Telefonate geführt werden. Die lastabhängigen Verkehrskanäle sind häufig leistungsgeregelt; in jedem Zeitschlitz wird individuell angepasst nur mit derjenigen Leistung gesendet, die zur Aufrechterhaltung einer stabilen Verbindung erforderlich ist (Power Control).

Gesundheitliche Risiken

Die bekannteste und unumstrittene biologische Wirkung von Hochfrequenzfeldern ist die Wärmewirkung, wie sie z.B. im Mikrowellenherd genutzt wird. Entscheidend für diese thermische Wir­kung ist die Stärke der Felder bzw. der Strahlungsdichte. Entsprechende Grenzwerte, die Schutz vor Gesundheitsschädigungen durch Wärmeeffekte bieten (thermische Vorsorgewerte), sind in Deutschland in der 26. BImSchV (Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verordnung über elektromag­ne­tische Felder vom 16. Dezember 1996) festgelegt. International gelten hier die Grenzwerte von IRPA/ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission), die identisch mit denen der 26. BImSchV sind.

Zusätzlich zu den thermischen Effekten wird über vielfältige nichtthermische Wirkungen berichtet, die bei wesentlich niedrigeren Feldstärken bzw. Strahlungsdichten auftreten, als sie in der 26. BImSchV festgelegt sind (zum Teil bei einem Zehntausendstel der gemäß 26. BImSchV zulässigen Strahlungsdichte). Dabei hat sich auch herausgestellt, dass periodisch gepulste Strahlung gegenüber ungepulster ein besonderes biologisches Risiko darstellt, da hier spezifische biologische Effekte auftreten, die bei ungepulster Strahlung nicht beobachtet werden.

Untersuchungen von Dr. Lebrecht von Klitzing an der Universitätsklinik Lübeck ergaben z.B., dass periodisch gepulste elektromagnetische Wellen die im EEG (Elektroenzephalogramm) messbaren Hirn­ströme bei einer Strahlungsdichte von 1.000 mW/m² (= 1 mW/m²) nachhaltig verändern können, d.h. die Wirkungen bleiben noch mehrere Stunden nach dem Abschalten des Feldes erhalten. [von Klitzing 1992 und 1995]

Diese Wirkungen wurden in einer umfangreichen Untersuchung der Berliner Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) bestätigt. Die Studie belegt auch, dass die EEG-Veränderungen nicht an beliebigen Punkten des Gehirns, sondern in speziellen Arealen auftreten, insbesondere im rechten Scheitel- und Hinterhauptbereich.
[Freude G., Ullsperger P., Eggert S., Ruppe I. : Effects of microwaves emitted by cellular phones on human slow brain potentials; Bioelectromagnetics 19 (1998) S. 384-387 und Microwaves emitted by cellular telephones affect human slow brain potentials; European Journal of Applied Physiology 81 (2000) S. 18-27.]

Einflüsse periodisch gepulster Hochfrequenz auf die Schlaf- und Traumphasen des Menschen wurden an der Universitätsklinik Mainz festgestellt.
[Mann K., Röschke J.: Effects of pulsed high-frequency electromagnetic fields on human sleep; Neurophysiology 33 (1996) S. 41-47]

Im Tierversuch mit Mäusen wurde ein erhöhtes Krebswachstum beobachtet. Das Experiment fand im Auftrag der australischen Telekom statt, die eigentlich die Wirkungslosigkeit der gepulsten Strahlung hatte demonstrieren wollen.
[Repacholi M.H., Basten A., Gebski V., Noonan D., Finnie J., Harris A.W.: Lymphomas in Em-Pim1 transgenic mice exposed to pulsed 900 MHz electromagnetic fields; Radiation Re­search 147 (1997) S. 631-640]

Die Universität Wien, Institut für Umwelthygiene und das Amt der Kärntner Landesregierung, UA Umweltmedizin, Klagenfurt haben jüngst eine Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden durchgeführt, deren erste Ergebnisse jetzt bekannt gegeben wurden:
- “Die vorliegende Untersuchung ist die erste, die die Frage der Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen empirisch behandelt.
- Im ländlichen Raum ist zumindest im näheren Umkreis von Basisstationen die Immission durch die Handy-Masten der dominierende Anteil an allen hochfrequenten Feldern.
- Die hochfrequenten Felder haben in den Wohnungen sehr niedrige Werte, die um mindestens den Faktor 600 unter den empfohlenen Grenzwerten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung liegen.
- Der von der Salzburger Landessanitätsdirektion vorgeschlagene Vorsorgewert von 1 mW/m² wird allerdings in etwa einem Viertel der Haushalte im Nahbereich der Antennen gelegentlich überschritten.
- Die Wohnbevölkerung hat keine übertrieben hohen Befürchtungen, dass von Handy-Masten nachteilige gesundheitliche Auswirkungen ausgingen. 40% meinen zwar, dass es solche Auswirkungen gäbe, aber nur 6% befürchten starke Auswirkungen.
- Die meisten erhobenen Symptome und Beschwerden zeigen zwar einen Zusammenhang mit dem Ausmaß der Befürchtungen negativer gesundheitlicher Auswirkungen der Basisstation, nicht aber mit den erhobenen Feldstärken der hochfrequenten elektromagnetischen Felder.
- Davon weichen allerdings die Herz-Kreislauf-Beschwerden ab: Diese zeigen ausschließlich einen Zusammenhang mit den gemessenen Feldstärken und können nicht auf die Befürchtungen zurückgeführt werden.

Wir ziehen aus den bisher vorliegenden Befunden den Schluss, dass nachteilige gesundheitliche Auswirkungen einer langandauernden auch sehr niedrigen Exposition in der Größenordnung von einigen mW/m² nicht ausgeschlossen werden können und dass daher erstens größere Umsicht bei der Situierung der Antennenanlagen notwendig ist und dass zur weiteren Abklärung ähnliche Untersuchungen in größerem Maßstab durchgeführt werden sollten.”
[Universität Wien, Institut für Umwelthygiene und Amt der Kärntner Landesregierung, UA Umweltmedizin, Klagenfurt: Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden, August 2001]

“Das ECOLOG-Institut, Hannover, hat im Auftrag der T-Mobil den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu möglichen Auswirkungen der Felder des Mobilfunks auf die Gesundheit ausgewertet und unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bewertet. Die Ergebnisse der umfassenden Studie, an der Physiker, Mediziner und Biologen mitgearbeitet haben, liegen jetzt vor.

Ergebnisse

Es gibt mittlerweile eine Reihe sehr ernst zu nehmender Befunde aus Untersuchungen an stärker belasteten Bevölkerungsgruppen und aus Tierexperimenten, die auf eine krebsfördernde Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder, wie sie beim Mobilfunk benutzt werden, hindeuten. Experimente an Zellkulturen ergaben zudem deutliche Hinweise auf eine direkte gentoxische Wirkung dieser Felder, wie DNS-Brüche und Schäden an den Chromosomen, so dass auch eine krebsauslösende Wirkung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Auf ein kanzerogenes Potential der Mobilfunkfelder deuten auch die Befunde zur Beeinflussung der Zelltransformation, der Zellvermehrung und der Zellkommunikation. Nachgewiesen wurden ferner Störungen weiterer zellulärer Prozesse, z.B. der Protein-Synthese und der Steuerung der Enzyme.
In zahlreichen Versuchen an Menschen wie an Tieren wurden Beeinflussungen des Zentralen Nervensystems nachgewiesen, die von neurochemischen Effekten bis zu Veränderungen der Hirnpotentiale und Beeinträchtigungen bestimmter Gehirnfunktionen reichen. Letztere zeigen sich im Tierexperiment u.a. an Defiziten im Lernvermögen. Bei Versuchspersonen, die den Feldern von Mobiltelefonen ausgesetzt waren, wurden Beeinflussungen bestimmter kognitiver Funktionen nachgewiesen. Mögliche Risiken für das Gehirn ergeben sich auch durch die Erhöhung der Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke für Fremd- und potentielle Schadstoffe, die in mehreren Experimenten bei Tieren nachgewiesen wurden, die Mobilfunkfeldern ausgesetzt waren.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am ECOLOG-Institut fanden bei ihrer Recherche auch zahlreiche Hinweise auf Wirkungen der Felder des Mobilfunks auf das Hormon- und Immunsystem. So lösten diese Felder bei Versuchstieren eindeutige Stressreaktionen aus, die sich z.B. an einer erhöhten Ausschüttung von Stresshormonen zeigte. Im Tierexperiment konnte auch eine deutliche Verminderung der Konzentration des Hormons Melatonin im Blut exponierter Tiere festgestellt werden. Diese Befunde sind deshalb bedeutsam, weil Melatonin eine zentrale Steuerfunktion für das Hormonsystem und die biologischen Tagesrhyth­men hat und es die Entwicklung bestimmter Tumoren hemmt.

Kommentar Dr. Peter Neitzke, Koordinator der Arbeitsgruppe am ECOLOG-Institut: ‚Im Mittelpunkt unserer Untersuchungen standen Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks auf Mensch und Tier, die bei so geringen Intensitäten auftreten, dass ein thermischer Effekt ausgeschlossen werden kann. Wir haben die entsprechenden Studien einer strengen Prüfung hinsichtlich der angewandten Methodik, der Vollständigkeit der Dokumentation und der Aussagekraft der Ergebnisse unterzogen. Dabei zeigte es sich, dass rund 80 Prozent der in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlichten Untersuchungsergebnisse für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher Risiken durch den Mobilfunk wenig hergeben. Der Rest, auf den sich unsere Bewertung stützt, ist jedoch so gut gemacht und in sich konsistent, dass wir die deutlichen Hinweise auf Gesundheitsrisiken ernst nehmen müssen. Um den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen der Felder des Mobilfunks zu verbessern, brauchen wir in Deutschland deutlich niedrigere Vorsorgegrenzwerte, wie sie bereits in einigen europäischen Nachbarländern gelten. ...’ ”
[ECOLOG-Institut Pressemitteilung 3 vom 27. April 2001: Mobilfunk und Gesundheit - Studie im Auftrag der T-Mobil weist auf gesundheitliche Risiken hin. http://www.ecolog-institut.de/pr03.htm]
[Unter http://www.ecolog-institut.de/grenzwer.htm erhalten Sie eine ausführliche Zusammenfassung der Studie : Hennies Kerstin, Neitzke H.-Peter, Voigt Hartmut: Mobilfunk und Gesundheit - Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes. Im Auftrag der T-Mobil. Hannover, April 2000.]

Die Diskussion um die biologischen Risiken der periodisch gepulsten Mobilfunkstrahlung hat mittlerweile zu einer Reihe von Reaktionen durch Regierungen und Behörden geführt. So erhielt z.B. jede Schule in Großbritannien von der Britischen Regierung die schriftliche Empfehlung, Schülern unter 16 Jahren vom Mobiltelefonieren mit dem Handy abzuraten. Außerdem sollten sich Schulen in der Nähe zu einer Mobilfunk-Basisstation mit dem verantwortlichen Betreiber in Verbindung setzen, um sicher zu stellen, dass die Hauptstrahlrichtung der Antennen nicht auf das Schulgelände fällt. [David Charter, The Times, 27 July 2000]

Die Anwendung des Vorsorgeprinzips ist auch zentraler Bestandteil der europäischen Umweltpolitik und im Grundlagenvertrag der Europäischen Gemeinschaft von 1992 festgelegt. Im Vertrag von Amsterdam, in den die einschlägigen Bestimmungen des Vertrages von Maastricht 1992 übernommen wurden, heißt es (Artikel 174):
“(2) Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip ...”

In der “Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern” wird explizit der Vorsorgegedanke hervorgehoben:
“Die Mitgliedstaaten sollten den Fortschritt der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Technologie in bezug auf den Schutz vor nichtionisierender Strahlung unter Berücksichtigung des Vorsorgeaspekts beachten.” [Der Rat der Europäischen Union 1999]

Die Umweltkommission der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. erklärt in einer Stellungnahme zum Betrieb von Basisstationen:
“Bei der Belastung durch Ausstrahlungen von Sendemasten ist zu bedenken:

Es handelt sich um unfreiwillig eingegangene Risiken.

Es handelt sich um dauerhafte Belastungen.

Es sind sehr viele Menschen betroffen. Der Multiplikator ist entsprechend groß, so dass auch kleine Risiken stärker gewichtet werden müssen.

Demzufolge ist es im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung unumgänglich, sich an dem Minimierungsprinzip bzw. dem ALARA-Prinzip (as low as reasonable achievable) zu orientieren.

Der bislang gültige Grenzwert (Verordnung über elektromagnetische Felder 26. BImSchV, gültig seit 1.1.97) orientiert sich an den thermischen Effekten von elektromagnetischen Feldern. Die bei viel niedrigeren Energiedichten auftretenden biologischen Effekte werden dabei nicht berücksichtigt. ...

Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten, einerseits wegen der Ungewissheiten hinsichtlich der Gefährdung der Kinder und Jugendlichen, andererseits - und insbesondere - wegen der vorhersehbar entstehenden Befürchtungen und Diskussionen mit den Anrainern.

Für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition von Anrainern zu gewährleisten.”
[Stellungnahme der Umweltkommission der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. zu den Themen Mobilfunk und Elektromagnetische Felder; Umweltmed Forsch Prax 6 (1) S. 55-56]
 

Eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden hat mittlerweile beschlossen, dass auf ihren Gebäuden keine weiteren Mobilfunk-Basisstationen errichtet werden sollen.

Abschließend sei vermerkt, dass alle GSM-Ausbaustufen der sogenannten Mobilfunkgeneration 2.5G bzw. 2+G (HSCSD/HSMD, GPRS, EDGE) mit dem gleichen Zeitschlitzverfahren wie der ursprüngliche GSM-Standard arbeiten. Zur Erhöhung der Datenrate werden hier Zeitschlitze gebündelt, d.h. einem Teilnehmer steht nicht mehr nur ein Zeitschlitz zur Verfügung sondern mehrere. Am Grundprinzip der periodischen Pulsung und ihren biologischen Wirkungen ändert sich hierdurch nichts.

Auch die schnurlosen digitalen Telefone nach dem DECT-Standard arbeiten mit periodisch gepulster Strahlung; ihre Pulsfrequenz beträgt 100 Hertz. Die DECT-Basisstationen senden, ebenso wie die Organisationskanäle der GSM-Basisstationen, nonstop 24 Stunden am Tag. Bei DECT-Systemen ist daher im Nahbereich von den gleichen gesundheitlichen Risiken wie beim digitalen Mobilfunk auszugehen.

2.5 Tageszeit und Dauer der Exposition

Wie bereits bei der Beschreibung der Modulationsart ausgeführt (vgl. Kapitel 2.4), sendet der Organisationskanal der Basisstation permanent, d.h. 24 Stunden am Tag und in der Nacht, mit seiner vollen Leistung in allen acht Zeitschlitzen.

Bis zu maximal drei lastabhängige Verkehrskanäle auf anderen Frequenzen können je nach Größe der Anlage bedarfsweise hinzugeschaltet werden; sie sind häufig leistungsgeregelt (Power Control). Dies bedeutet, dass in Zeiten schwacher Auslastung der Basisstation, wenn nur der Organisationskanal sendet, (z.B. nachts) die abgestrahlte Leistung am geringsten ist.

Andererseits ist die periodische Pulsung auch am regelmäßigsten ausgeprägt, wenn der Organisationskanal alleine sendet und seine Strahlung nicht von den ständig schwankenden Emissionen der lastabhängigen Verkehrskanäle überlagert wird, was zu einem ebenfalls ständig schwankenden Summensignal der Strahlungsdichte führt.

Wie Bewohner in der Nähe von Basisstationen immer wieder berichten, treten ihre Schlafstörungen insbesondere nach Mitternacht bis in die frühen Morgenstunden auf. Hier kann ein Zusammenhang mit dem o.a. Effekt vermutet werden.

Generell lässt sich sagen, dass alle Stressfaktoren i.d.R. nachts intensiver wirken, wenn der Organismus auf Ruhe und Regeneration eingestellt ist, als tagsüber, wenn er auf Leistung und Stressbewältigung ausgerichtet ist.
 

3 UMTS, die 3. Generation des Mobilfunks

UMTS steht als Abkürzung für “Universal Mobile Telecommunications System”, das europäische Mobilfunksystem der 3. Generation und Nachfolgesystem von GSM. Für eine längere Übergangszeit werden GSM bzw. seine Ausbaustufen der 2.5G/2+G Generation und UMTS nebeneinander existieren.

UMTS sieht als europäischer Rahmenstandard nicht nur ein, sondern zwei verschiedene Zugriffsverfahren vor, die sich erheblich in der Technik und mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den biologischen Wirkungen unterscheiden:

1.  UMTS-FDD
Für Systeme mit Frequenzduplex (FDD = Frequency Division Duplex), gepaarte Frequenz­bereiche für Uplink und Downlink. Verwendet als Zugriffsverfahren W-CDMA; vorzugsweise bei mobilem Einsatz mit Zellenwechsel (Handover) bzw. “symmetrischen” Verbindungen, wie Sprachübertragung und 2-Wege-Datenübertragung. Das W-CDMA-Verfahren arbeitet prinzipiell ungepulst.

2. UMTS-TDD
Für Systeme mit Zeitduplex (TDD = Time Division Duplex), ungepaarte Frequenzbereiche. Uplink und Downlink sind in unterschiedlichen Zeitschlitzen des gleichen Frequenzkanals realisiert. Verwendet als Zugriffsverfahren TD-CDMA, eine Kombination von TDMA und CDMA. Pro Frequenzkanal arbeitet UMTS-TDD - wie GSM - mit acht Zeitschlitzen und daher wie GSM periodisch gepulst. In jedem Zeitschlitz sind noch einmal acht Code-Kanäle untergebracht. Vorzugsweiser Einsatz für stationäre Anwendungen innerhalb einer Zelle, bei denen kein Handover erforderlich ist, wie Schnurlos-Telefonie bzw. für “asymmetrischen” Datenverkehr, wo in einer Richtung erheblich mehr Daten übertragen werden als in der anderen (z.B. Internet).

Die Entwicklungstrends gehen neben globaler Vernetzung und Kompatibilität in Richtung Breitband-Multimedia-Kommunikation. Dies bedeutet die mobile Übertragung von Sprache, Musik, Daten, Text, Graphik und Video mit hoher Geschwindigkeit und anspruchsvoller Qualität.
 

3.1 UMTS-FDD (Universal Mobile Telecommunications System - Frequency Division Duplex)
Dieser UMTS-Standard arbeitet mit dem Zugriffsverfahren W-CDMA (Wideband Code Division Multiple Access, Codemultiplex).

CDMA-Systeme arbeiten im laufenden Betrieb prinzipiell ungepulst. Es gibt hier keine Zeitschlitze, wie bei TDMA-Systemen, sondern der Zugriff auf die Benutzerkanäle erfolgt auf Basis einer speziellen Codierung. Alle Teilnehmer einer Basisstation arbeiten “wild gemischt” im gleichen, hier 5 Megahertz breiten Frequenzkanal (= Wideband).

Der Empfänger filtert “sein” Signal aus dem Signalgemisch, indem er genau die Anteile mit “seiner” Codierung erkennt; alle anderen Codes sind für ihn wie Rauschen. Hierzu werden sogenannte Korrelationsempfänger verwendet. Anstelle der Zeit oder einzelner Frequenzen teilen sich die Teilnehmer beim Zugriffsverfahren CDMA die zur Verfügung stehende Sendeleistung. D.h. wenn nur wenige Verbindungen über eine Basisstation laufen, steht für jeden Teilnehmer eine größere Maximalleistung zur Verfügung, als wenn viele Teilnehmer aktiv sind. Damit ist die Reichweite der Basisstation u.a. von der Anzahl aktiver Teilnehmer abhängig. Dieser Effekt wird als “Cell Breathing” bezeichnet; die Zellengröße “atmet” mit der Anzahl aktiver Teilnehmer. Durch die Überlagerung der Signale vieler Teilnehmer im selben Frequenzbereich hat das resultierende Gesamtsignal einen dem Rauschen ähnlichen Charakter.

Von einem solchen Signal ist theoretisch eine bessere biologische Verträglichkeit zu erwarten, als von gepulsten Signalen. Ob sich dies im praktischen Einsatz tatsächlich bewahrheitet, und ob es nicht doch bei bestimmten Betriebszuständen gepulste Anteile gibt, muss sich noch zeigen. Bislang sind keine systematischen wissenschaftlichen Untersuchungen zur biologischen Wirksamkeit von CDMA-Signalen bekannt. Auf jeden Fall sind für die Einführung des UMTS-Mobilfunksystems einige Zehntausend zusätzliche Basisstationen erforderlich; das Ausmaß der flächendeckenden Bestrahlung wächst weiter.

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen betrachtet die UMTS-Situation bei der heutigen Kenntnislage gesundheitlicher Risiken skeptisch. Es hat in seiner Sitzung am 28. November 2000 “den Beschluss gefasst, dass eine kirchenaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungserweiterung der bestehenden Mietverträge” (für GSM-Basisstationen auf kirchlichen Gebäuden, Anm. des Verfassers) “und der damit verbundenen Erhöhung der Antennenzahl sowie für Mietverträge mit Mobilfunkbetreibern für neue Antennenanlagen, die Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der UMTS-Technik aufweisen, zurzeit nicht erteilt werden soll.”

Eine Stellungnahme des Umweltbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU) kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es zurzeit nicht ratsam sei, Anträgen von Mobilfunkbetreibern für UMTS-Anlagen zu entsprechen.
[Mobilfunk-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden - Eine Stellungnahme aus ökologischer Sicht, vor­gelegt vom Umweltbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU), 22.01.2001]

Die maximale Sendeleistung der UMTS-Basisstationen beträgt voraussichtlich 20 Watt; die maximale Anzahl gleichzeitig aktiver Teilnehmer wird bei Sprachübertragung (Telefonie) mit ca. 40-50 erwartet. Bei Datenübertragung mit höherem Bandbreitebedarf verringert sich die Zahl der möglichen Teilnehmer.

Vorgesehene gepaarte Frequenzbereiche für UMTS-FDD, nur für lizenzierte Anwendungen des Mobilfunks:
1.920 - 1.980 MHz Unterband
2.110 - 2.170 MHz Oberband

 3.2 UMTS-TDD (Universal Mobile Telecommunications System - Time Division Duplex)

Dieser UMTS-Standard arbeitet mit dem Zugriffsverfahren TD-CDMA (Time Division - Code Division Multiple Access, kombinierter Zeit- und Codemultiplex).

Bei TD-CDMA handelt es sich um eine Kombination von TDMA und CDMA. Ausgehend von der TDMA-Grundstruktur der GSM-Systeme werden pro Zeitschlitz zusätzlich acht Codes definiert, dafür erhalten die Frequenzkanäle die achtfache Bandbreite im Vergleich zu GSM (8 x 200 kHz = 1.600 kHz).

TD-CDMA wurde somit aus einer Kreuzung des gepulsten TDMA-Verfahrens mit dem ungepulsten CDMA geboren und hat dabei die Eigenschaft der periodischen Pulsung vom TDMA-Elternteil übernommen. Diese Kreuzung vereinigt technisch gesehen Vorteile beider Verfahren; biologisch gesehen schlägt die “riskante” Eigenschaft der periodischen Pulsung von TDMA durch und macht das prinzipiell pulsfreie Funktionieren von CDMA zunichte. Die biologischen Effekte der periodischen Pulsung mit ihren gesundheitlichen Risiken bleiben damit die gleichen wie bei GSM, lediglich die Bandbreite der Frequenzkanäle ist größer.

Vorgesehene ungepaarte Frequenzbereiche für UMTS-FDD:
1.900 - 1.920 MHz Lizenzierte Anwendungen
2.010 - 2.025 MHz Lizenzfreie (z.B. Schnurlostelefone) und lizenzierte Anwendungen

4 Hinweise

Original mit Diagrammen unter: http://www.baubiologie.net/docs/belastung.html

Weitere Fragen beantwortet das Gesünder-Wohnen-Telefon mit der gebührenfreien Rufnummer:
0800 - 2001 007
(an Werktagen von 09.00 bis 18.00 Uhr)
 

Dr.-Ing. Martin H. Virnich
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Baubiologe IBN
Baubiologischer Messtechniker IBN
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