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Begriffsklärung:

Einwirkung, Effekt, Reaktion,

gesundheitliche Beeinträchtigung

·    Physikalische Effekte können – müssen jedoch nicht – eine aktive biologische Reaktion des Körpers hervorrufen (z.B. Auslösung thermo­regulatorischer Vorgänge)

(Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission 4.7.2001)

Was ist
„wissenschaftlich bewiesen“ ???

(Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission 4.7.2001)