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Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden –
derzeit keine einheitliche Regelung

Weder im Bereich der katholischen noch der evangelischen Kirchen gibt es derzeit eine einheitliche Regelung zur Genehmigung von Mobilfunkanlagen. Das hat eine Umfrage bei Diözesen und Landeskirchen ergeben. Katholische und evangelische Umweltbeauftragte haben derzeit eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit verschiedenen Aspekten von Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden beschäftigt. Die Arbeit wird für zwei Jahre durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördert. In einem ersten Schritt wurde erhoben, wie sich die Entscheidungslage bezüglich der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf Kir-chen, kirchlichen Gebäuden und kirchlichen Flächen darstellt.
In 11 katholischen Diözesen ist es derzeit grundsätzlich nicht zulässig, Mobilfunksendeanlagen auf Kirchen und Kirchtürmen zu errichten. Bei sonstigen kirchlichen Gebäuden sind Ausnahmen in einigen dieser Diözesen möglich.
Bei den evangelischen Landeskirchen haben sich derzeit nur Westfalen und Lippe entschlossen, keine Genehmigung bei UMTS-Anlagen zu erteilen. In der badischen Landeskirche entscheiden zwar die Kirchengemeinden selbständig, die Landeskirche rät jedoch derzeit von der Installation neuer Anlagen ab.
Die Genehmigung des Nutzungsvertrags für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen liegt in 9 Diözesen bei der zuständigen Stelle auf Diözesanebene (z.B. Liegenschaftsabteilung, Baureferat, Rechtsabtei-lung). In anderen Diözesen liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei zum Teil vor
einer Entscheidung eine intensive Auseinandersetzung mit Argumenten pro und contra Mobilfunk verlangt wird.
In der Mehrzahl der evangelischen Landeskirchen entscheidet die jeweilige Gemeinde nach einer Genehmigung, Beratung und Prüfung durch die jeweils vorgesetzte Behörde. Nur in wenigen Landeskirchen entscheidet die Kirchengemeinde allein.
Eine sehr differenzierte Vorgehensweise gibt es in den Diözesen Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart. Die Diözese Osnabrück verlangt die Erstellung eines Gutachtens durch ein unabhängiges Institut (Ecolog) und die Beachtung von deren Grenzwerten sowie eine öffentliche Diskussion in der Pfarrgemeinde. Außerdem
muss die Entscheidung gemeinsam von Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung getroffen werden. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird in seltenen begründeten Ausnahmefällen die Genehmigung durch das bischöfliche Ordinariat erteilt, und zwar nur, wenn sich der Mobilfunkbetreiber vertraglich verpflichtet, den sogenannten Salzburger Vorsorgewert für die Strahlenbelastung der betroffenen Anlieger einzuhalten.
In einigen Landeskirchen und Diözesen wurde die Entscheidungslage auf Grund von Konfliktfällen geändert. Konflikte sind in fast allen Landeskirchen und Diözesen aufgetreten, in denen es Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden gibt. Die Arbeitsgruppe wird sich daher in den nächsten Monaten intensiv damit beschäftigen, Vorschläge zum Umgang mit derartigen Konflikten zu erarbeiten. Eine Veröffentlichung mit Sachinformationen und Kriterien zur Entscheidungsfindung soll im Herbst erscheinen.

Weitere Informationen:

Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen, c/o Forschungsstätte der
Evangelischen Studiengemeinschaft, Schmeilweg 5, 69118 Heidelberg, Tel. 06221-912234, Fax: 06221-
167257, e-mail: hans.diefenbacher@fest-heidelberg.de

Dr. Karl Heinz Kurze, Umweltbeauftragter des Bistums Aachen, Generalvikariat, Klosterplatz 7, 52062
Aachen, Tel. 0241-452356, Fax: 0241-452534