Mobilfunkanlagen auf
kirchlichen Gebäuden –
derzeit keine
einheitliche Regelung
Weder im Bereich der katholischen noch der evangelischen Kirchen gibt es
derzeit eine einheitliche Regelung zur Genehmigung von Mobilfunkanlagen. Das
hat eine Umfrage bei Diözesen und Landeskirchen ergeben. Katholische und
evangelische Umweltbeauftragte haben derzeit eine Arbeitsgruppe gebildet, die
sich mit verschiedenen Aspekten von Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden
beschäftigt. Die Arbeit wird für zwei Jahre durch die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt gefördert. In einem ersten Schritt wurde erhoben, wie sich die
Entscheidungslage bezüglich der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf
Kir-chen, kirchlichen Gebäuden und kirchlichen Flächen darstellt.
In 11 katholischen Diözesen ist es derzeit grundsätzlich nicht zulässig,
Mobilfunksendeanlagen auf Kirchen und Kirchtürmen zu errichten. Bei sonstigen
kirchlichen Gebäuden sind Ausnahmen in einigen dieser Diözesen möglich.
Bei den evangelischen Landeskirchen haben sich derzeit nur Westfalen und Lippe
entschlossen, keine Genehmigung bei UMTS-Anlagen zu erteilen. In der badischen
Landeskirche entscheiden zwar die Kirchengemeinden selbständig, die Landeskirche
rät jedoch derzeit von der Installation neuer Anlagen ab.
Die Genehmigung des Nutzungsvertrags für die Errichtung von
Mobilfunksendeanlagen liegt in 9 Diözesen bei der zuständigen Stelle auf
Diözesanebene (z.B. Liegenschaftsabteilung, Baureferat, Rechtsabtei-lung). In
anderen Diözesen liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei
zum Teil vor
einer Entscheidung eine intensive Auseinandersetzung mit Argumenten pro und
contra Mobilfunk verlangt wird.
In der Mehrzahl der evangelischen Landeskirchen entscheidet die jeweilige
Gemeinde nach einer Genehmigung, Beratung und Prüfung durch die jeweils
vorgesetzte Behörde. Nur in wenigen Landeskirchen entscheidet die
Kirchengemeinde allein.
Eine sehr differenzierte Vorgehensweise gibt es in den Diözesen Osnabrück und
Rottenburg-Stuttgart. Die Diözese Osnabrück verlangt die Erstellung eines
Gutachtens durch ein unabhängiges Institut (Ecolog) und die Beachtung von deren
Grenzwerten sowie eine öffentliche Diskussion in der Pfarrgemeinde. Außerdem
muss die Entscheidung gemeinsam von Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung
getroffen werden. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird in seltenen
begründeten Ausnahmefällen die Genehmigung durch das bischöfliche Ordinariat
erteilt, und zwar nur, wenn sich der Mobilfunkbetreiber vertraglich
verpflichtet, den sogenannten Salzburger Vorsorgewert für die Strahlenbelastung
der betroffenen Anlieger einzuhalten.
In einigen Landeskirchen und Diözesen wurde die Entscheidungslage auf Grund von
Konfliktfällen geändert. Konflikte sind in fast allen Landeskirchen und
Diözesen aufgetreten, in denen es Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden
gibt. Die Arbeitsgruppe wird sich daher in den nächsten Monaten intensiv damit
beschäftigen, Vorschläge zum Umgang mit derartigen Konflikten zu erarbeiten.
Eine Veröffentlichung mit Sachinformationen und Kriterien zur
Entscheidungsfindung soll im Herbst erscheinen.
Weitere Informationen:
Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen, c/o
Forschungsstätte der
Evangelischen Studiengemeinschaft, Schmeilweg 5, 69118 Heidelberg, Tel.
06221-912234, Fax: 06221-
167257, e-mail: hans.diefenbacher@fest-heidelberg.de
Dr. Karl Heinz Kurze, Umweltbeauftragter des Bistums Aachen,
Generalvikariat, Klosterplatz 7, 52062
Aachen, Tel. 0241-452356, Fax: 0241-452534