Hintergrundpapier des Bundesumweltministeriums vom 16.8.2001
Stand: August 2001
Hintergrundpapier
zur Vorsorge vor möglichen
gesundheitlichen Gefährdungen von Mobilfunk
Nach Ansicht der Bundesregierung muss die Vorsorge vor möglichen
gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder über die
geltenden Regelungen der 26.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BlmSchV) hinaus verstärkt werden.
Nachfolgend sind einige Elemente eines solchen Vorsorgepakets aufgeführt, die
zum Teil auch
Ergebnis des Bürgerforums Elektrosmog sind, das im Herbst 1999 vom
Bundesumweltministerium veranstaltet worden war:
1. Verbesserung der Information vor Ort
a) Offenlegung der Netzplanung
Die Behörden vor Ort müssen möglichst frühzeitig über die Planung der
Betreiber zum Netzausbau informiert werden. Hierzu ist eine umfassende
Information erforderlich, in der die
Betreiber Standortalternativen offen legen.
b) Information über die geplanten konkreten Standorte vor Vertragsabschluss
mit den jeweiligen Grundstückeigentümern auch für Sendeanlagen, die bisher noch
nicht von der 26.
BlmSchV erfasst werden.
c) Rechtzeitige Unterrichtung der Kommunen vor Inbetriebnahme der
Sendeanlagen
2. Erstellung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muss den Behörden vor
Ort die Daten über alle genehmigten Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar
machen.
3. Kennzeichnung von Handys
In welchem Ausmaß der Kopf des Nutzers beim Telefonieren dem
elektromagnetischen Feld des Handys ausgesetzt ist, kann durch die sogenannte
spezifische Absorptionsrate
(SAR) ausgedrückt werden. Die Hersteller von Handys werden ab Herbst 2001 die
höchste SAR, die unter festgelegten Bedingungen auftritt, in der
Gebrauchsanweisung ausweisen
und im Internet zugänglich machen. Dieser Schritt auf freiwilliger Basis ist zu
begrüßen, bedarf aber einer verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung. Es könnte
eine Regelung
getroffen werden, nach der die Bezeichnung "strahlungsarm" als eine
Art "Umweltlabel" nur dann erlaubt sein soll, wenn ein Viertel des
von der Strahlenschutzkommission
empfohlenen SAR-Wertes eingehalten wird.
4. Intensivierung der Forschung
Das Bundesumweltministerium (BMU) wird seine Forschungsaktivitäten im
Bereich des Strahlenschutzes in den Jahren 2002 bis 2005 intensivieren. Das BMU
wird die
Forschungsmittel jährlich verdoppeln. Bislang stehen dem Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) für die Förderung von Forschungsprojekten jährlich rund
1,5 bis 2 Millionen DM zur
Verfügung. Für das Jahr 2002 sieht der Umweltforschungsplan eine Aufstockung
auf 2,17 Millionen Euro (rund 4 Millionen DM) vor, um die Forschung im Bereich
Mobilfunk zu
intensivieren. Bis 2005 stehen mehr als 8,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auf
der Grundlage eines Fachgespräches am Bundesamt für Strahlenschutz, an dem auch
Vertreter von
Umweltverbänden beteiligt waren, wird zur Zeit ein Forschungsprogramm
ausgearbeitet. Forschungsschwerpunkte werden sein:
- Wie wirken die Felder / Wirkungsmechanismen?
- Was lösen sie im Körper aus?
- Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Feld und dem Auftreten von -
Krankheiten einschl. sog. Elektrosensibilität?
- Wie lassen sich die Felder am besten messen?
5. Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wissenschaft
BMU und BfS werden die Öffentlichkeit laufend über den aktuellen Stand der
wissenschaftlichen Diskussion zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch
Mobilfunk
unterrichten. Grundlage dafür bilden die laufenden Bewertungen neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das BfS, die Strahlenschutzkommission,
die
Weltgesundheitsorganisation und andere nationale und internationale Gremien.
6. Diskussion über die Einführung von Vorsorgegrenzwerten
Die geltenden Grenzwerte, die dem internationalen Standard entsprechen,
gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor
nachgewiesenen
Gesundheitsgefahren. Innerhalb der Bundesregierung wird zur Zeit geprüft, ob
zusätzliche Vorsorgewerte nach dem Modell der Schweiz ergänzend zu den
Schutzgrenzwerten in die
26. BlmSchV aufgenommen werden sollen. Grundlage hierfür wird u.a. eine
Empfehlung der Strahlenschutzkommission bilden, die noch in Arbeit ist. Die
bisher vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass die gesundheitlichen
Risiken unterhalb der Grenzwerte als wahrscheinlich gering einzustufen sind.