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Hintergrundpapier des Bundesumweltministeriums vom 16.8.2001
 

Stand: August 2001

Hintergrundpapier
zur Vorsorge vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen von Mobilfunk

Nach Ansicht der Bundesregierung muss die Vorsorge vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder über die geltenden Regelungen der 26.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BlmSchV) hinaus verstärkt werden. Nachfolgend sind einige Elemente eines solchen Vorsorgepakets aufgeführt, die zum Teil auch
Ergebnis des Bürgerforums Elektrosmog sind, das im Herbst 1999 vom Bundesumweltministerium veranstaltet worden war:
 

1. Verbesserung der Information vor Ort

a) Offenlegung der Netzplanung

Die Behörden vor Ort müssen möglichst frühzeitig über die Planung der Betreiber zum Netzausbau informiert werden. Hierzu ist eine umfassende Information erforderlich, in der die
Betreiber Standortalternativen offen legen.

b) Information über die geplanten konkreten Standorte vor Vertragsabschluss mit den jeweiligen Grundstückeigentümern auch für Sendeanlagen, die bisher noch nicht von der 26.
BlmSchV erfasst werden.

c) Rechtzeitige Unterrichtung der Kommunen vor Inbetriebnahme der Sendeanlagen
 

2. Erstellung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muss den Behörden vor Ort die Daten über alle genehmigten Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar machen.
 

3. Kennzeichnung von Handys

In welchem Ausmaß der Kopf des Nutzers beim Telefonieren dem elektromagnetischen Feld des Handys ausgesetzt ist, kann durch die sogenannte spezifische Absorptionsrate
(SAR) ausgedrückt werden. Die Hersteller von Handys werden ab Herbst 2001 die höchste SAR, die unter festgelegten Bedingungen auftritt, in der Gebrauchsanweisung ausweisen
und im Internet zugänglich machen. Dieser Schritt auf freiwilliger Basis ist zu begrüßen, bedarf aber einer verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung. Es könnte eine Regelung
getroffen werden, nach der die Bezeichnung "strahlungsarm" als eine Art "Umweltlabel" nur dann erlaubt sein soll, wenn ein Viertel des von der Strahlenschutzkommission
empfohlenen SAR-Wertes eingehalten wird.
 

4. Intensivierung der Forschung

Das Bundesumweltministerium (BMU) wird seine Forschungsaktivitäten im Bereich des Strahlenschutzes in den Jahren 2002 bis 2005 intensivieren. Das BMU wird die
Forschungsmittel jährlich verdoppeln. Bislang stehen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die Förderung von Forschungsprojekten jährlich rund 1,5 bis 2 Millionen DM zur
Verfügung. Für das Jahr 2002 sieht der Umweltforschungsplan eine Aufstockung auf 2,17 Millionen Euro (rund 4 Millionen DM) vor, um die Forschung im Bereich Mobilfunk zu
intensivieren. Bis 2005 stehen mehr als 8,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auf der Grundlage eines Fachgespräches am Bundesamt für Strahlenschutz, an dem auch Vertreter von
Umweltverbänden beteiligt waren, wird zur Zeit ein Forschungsprogramm ausgearbeitet. Forschungsschwerpunkte werden sein:

- Wie wirken die Felder / Wirkungsmechanismen?
- Was lösen sie im Körper aus?
- Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Feld und dem Auftreten von - Krankheiten einschl. sog. Elektrosensibilität?
- Wie lassen sich die Felder am besten messen?
 

5. Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wissenschaft

BMU und BfS werden die Öffentlichkeit laufend über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk
unterrichten. Grundlage dafür bilden die laufenden Bewertungen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das BfS, die Strahlenschutzkommission, die
Weltgesundheitsorganisation und andere nationale und internationale Gremien.
 

6. Diskussion über die Einführung von Vorsorgegrenzwerten

Die geltenden Grenzwerte, die dem internationalen Standard entsprechen, gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen
Gesundheitsgefahren. Innerhalb der Bundesregierung wird zur Zeit geprüft, ob zusätzliche Vorsorgewerte nach dem Modell der Schweiz ergänzend zu den Schutzgrenzwerten in die
26. BlmSchV aufgenommen werden sollen. Grundlage hierfür wird u.a. eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission bilden, die noch in Arbeit ist. Die bisher vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass die gesundheitlichen Risiken unterhalb der Grenzwerte als wahrscheinlich gering einzustufen sind.