Nationaler Ethikrat schlägt Stufenmodell
zur Erhöhung der Zahl der Organspenden vor
Der Nationale Ethikrat veröffentlicht am heutigen
Dienstag (25.4.07) seine Stellungnahme „Die Zahl der Organspenden erhöhen Zu
einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“.
Organmangel ist ein chronisches Problem der
Transplantationsmedizin in vielen Ländern, insbesondere auch in Deutschland.
Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde zu einer Steigerung der
Organspenden führen, hat sich nicht erfüllt. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass
die Gründe nicht nur in organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems
liegen, sondern auch in der gesetzlichen Regelung, die die postmortale
Organspende von der ausdrücklich erklärten Zustimmung der Spender bzw. ihrer
Angehörigen abhängig macht.
In der vorgelegten Stellungnahme wird der Frage
nachgegangen, ob es ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar ist, die
geltende gesetzliche Regelung zu ändern, um den Organmangel zu lindern.
Diskutiert werden verschiedene Vorschläge, die einen Ausgleich finden müssen
zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des potenziellen Organspenders, dem Wunsch
nach Lebensrettung und Leidensminderung anderer Menschen sowie etablierten Prinzipien
des Gesundheitssystems wie z. B. dem gleichen Zugang zu
Gesundheitsleistungen.
Der Nationale Ethikrat schlägt ein Stufenmodell
vor, das Elemente einer Erklärungsregelung mit Elementen einer
Widerspruchsregelung verbindet. Danach ist der Staat verpflichtet, dafür zu
sorgen, dass die Bürger
1. in einem geregelten Verfahren zu einer
persönlichen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende
bereit sind, und
2. darüber informiert sind, dass die Organentnahme
bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehörigen ihr
nicht widersprechen.
Der Nationale Ethikrat empfiehlt ferner, durch
geeignete gesetzgeberische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser
ihrer Pflicht zur Meldung potenzieller postmortaler Organspender in höherem
Ausmaß als bisher nachkommen. Darüber hinaus ist für eine ausreichende
Erstattung der Kosten zu sorgen, die den Krankenhäusern im Zusammenhang mit der
Meldung und Versorgung potenzieller Organspender entstehen.
Die Stellungnahme ist online verfügbar unter http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html
.