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Ein Zeichen setzen und den Stromanbieter wechseln !
Wie Kirchgemeinden zu Ökostrom kommen
A) Ein Wechsel des Stromanbieters
ist für einzelne Haushalte und Kirchgemeinden sofort und ohne Vermittler
möglich
Der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist inzwischen ganz einfach und
funktioniert reibungslos:
1. Sie melden sich bei dem
neuen Anbieter, dass Sie zu ihm wechseln möchten.
2. Sie erhalten ein Formular
(1 Seite), auf dem Sie den Wechsel schriftlich beantragen.
3. Alle weiteren
Formalitäten erledigt der neue Anbieter für Sie.
4. Dass Sie gewechselt haben,
merken Sie nur daran, dass Sie jetzt bei jemand anderem bezahlen.
5. Es kann sein, dass der
neue Anbieter Sie bittet, einmal im Jahr den Stromzähler abzulesen.
6. Wenn ein Stromanbieter im
schlimmsten Fall Konkurs anmelden sollte, geht bei Ihnen nicht das Licht aus:
Dann ist der Regionalversorger (also in der Regel Ihr „alter“ Lieferant)
verpflichtet, Sie mit Strom zu beliefern.
Wenn
Sie allgemein einen neuen Anbieter suchen, finden sie Angebote z.B. im Internet unter www.verivox.de oder www.stromseite.de/suchen/rechner22_neu.php
Alternative
Stromanbieter („Ökostrom“)
Diese Anbieter können nachweisen, dass sie wirklich neue Erzeugungskapazitäten
für Sonne, Wind, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung usw. unter Vertrag haben bzw.
selbst aufbauen und betreiben:
www.lichtblick.de
, www.ews-schoenau.de,
www.greenpeace-energy.de,
www.naturstrom.de
B) Wechsel zu einem Ökostromanbieter
mit Vermittlung und Rabatt durch die
Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD) Hannover
besitzt einen Rahmenvertrag
zum Bezug von „grünem Strom“ mit dem Ökostromanbieter LICHTBLICK, (eine vergleichbare Regelung zwischen der WGKD und dem
Anbieter NATURSTROM konnte nicht getroffen werden)
Strombezug bringt geringe Ermäßigung gegenüber den Normal-Konditionen,
Laufzeit 1 oder 2 Jahre,
jede Kirchgemeinde meldet
sich einzeln als Kunde an
Schritte:
Vorteil: jede Kirchgemeinde entscheidet autonom
Nachteil: jede Kirchgemeinde muss eigenen Vertrag
abschließen
Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH
Sigrid Sandberg
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Telefon: 0049 511 2796 446, Fax: 0049 511 2796 447, E-Mail: info@wgkd.de, http://www.wgkd.de
C) Wechsel zu einem Ökostromanbieter
mit Vermittlung und Rabatt durch die Handelsgesellschaft für Kirche und
Diakonie (HKD) Kiel
seit Anfang 2009 Status als
(kirchlicher) Energielieferant
(derzeit etwa 1.100 Energiezähler; Lieferant z.B. für Nordelbische Kirche:
Strom; für Pommersche Kirche: Gas, demnächst Strom)
ein Angebot: Bezug von
„Ökostrom“ gemäß „Grüner-Strom-Label“;
hier wurde der Ökostromanbieter NATURSTROM als Partner gewonnen (die anderen
Öko-Anbieter erfüllten die Forderungen der Kirchgemeinden nicht)
Laufzeit, Preisbindung für
12 oder 24 Monate;
keine Mindestmengen-Abnahme
Ablauf:
„Hier konnten wir (HKD)
folgenden gut funktionierenden Ablauf für eine erfolgreiche Ausschreibung
definieren und festlegen:
Rechnungsstellung ist sowohl
an eine zentrale Stelle als Sammelrechnung wie auch als Einzelrechnung (an
einzelne Gemeinden) möglich
Vorteil: Bündelvertrag
(z.B. für die Mehrheit der Gemeinden einer Ephorie),
alles in einer Hand, dann sind für größeres „Paket“ günstigere Tarife
auszuhandeln
Nachteil:Kirchgemeinden
geben per Vollmacht Entscheidungshoheit an eine zentrale Stelle ab
HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH
Hendrik Claaßen, Geschäftsführer
Herzog-Friedrich-Str. 45
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 66 32 47 10, Mobil: 0170 / 563 74 68, Fax: 0431 / 66 32 47 12
E-Mail: Claassen@hkd.de, Internet www.hkd.de & www.kirchenshop.de
HIER Broschüre zur Frage von „Ökostrom“
Zusammenstellung:
Joachim Krause, Hauptstr. 46, 08393 Schönberg, Tel. 03764-3140,
Mailto: krause.schoenberg@t-online.de